Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben sich auf ein neues Gesetz geeinigt, das eine drastische Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten und Tankstellen für Elektrofahrzeuge im wichtigsten europäischen Verkehrsnetz vorschreibt, um den Übergang Europas zum emissionsfreien Verkehr voranzutreiben und die größten Bedenken der Verbraucher hinsichtlich des Mangels an Ladepunkten/Tankstellen beim Übergang zum emissionsfreien Verkehr berücksichtigen.
Die zwischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Vervollständigung des „Fit for 55“-Fahrplans der Europäischen Kommission, dem von der EU vorgeschlagenen Ziel, die Treibhausgasemissionen auf 55 % des Niveaus von 1990 zu reduzieren bis 2030. Gleichzeitig unterstützt die Vereinbarung darüber hinaus verschiedene andere verkehrsorientierte Elemente der „Fit for 55“-Roadmap, wie beispielsweise Vorschriften, die alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge verpflichten emissionsfreie Fahrzeuge nach 2035. Gleichzeitig werden die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs und des inländischen Seetransports weiter reduziert.
Das vorgeschlagene neue Gesetz sieht die Bereitstellung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Autos und Lieferwagen vor, basierend auf der Anzahl der in jedem Mitgliedstaat zugelassenen Elektrofahrzeuge, die Einrichtung von Schnellladestationen alle 60 km im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) und Bis 2025 sollen im TEN-T-Kernnetz alle 60 km eigene Ladestationen für schwere Fahrzeuge eingerichtet werden. Im größeren integrierten TEN-T-Netz wird alle 100 km eine Ladestation installiert.
Das vorgeschlagene neue Gesetz fordert außerdem, dass bis 2030 alle 200 km eine Infrastruktur für Hydrierstationen entlang des TEN-T-Kernnetzes errichtet wird. Darüber hinaus legt das Gesetz neue Regeln für Lade- und Tankstellenbetreiber fest und verpflichtet diese, vollständige Preistransparenz zu gewährleisten und universelle Zahlungsmethoden bereitzustellen .
Das Gesetz schreibt außerdem die Stromversorgung von Seehäfen und Flughäfen für Schiffe und stationäre Flugzeuge vor. Nach der jüngsten Einigung wird der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur formellen Annahme vorgelegt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.04.2023