Element 2 besitzt die Baugenehmigung für öffentliche Wasserstofftankstellen in Großbritannien.

Element 2 hat bereits die Baugenehmigung für zwei permanente Wasserstofftankstellen von Exelby Services an den Autobahnen A1(M) und M6 in Großbritannien erhalten.

Die an den Raststätten Coneygarth und Golden Fleece zu errichtenden Tankstellen sollen eine tägliche Einzelhandelskapazität von 1 bis 2,5 Tonnen haben, rund um die Uhr in Betrieb sein und in der Lage sein, 50 Betankungsfahrten pro Tag für schwere Nutzfahrzeuge (HGVS) durchzuführen.

Die Stationen werden für die Öffentlichkeit sowohl für leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen als auch für schwere Lastwagen zugänglich sein.

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Laut Element 2 steht Nachhaltigkeit „im Mittelpunkt“ des genehmigten Entwurfs. Weiterhin wird betont, dass jede Standortumgebung und jedes lokale Ökosystem von dem Gebäude profitiert, nicht zuletzt durch die Reduzierung von Emissionen dank der Materialauswahl und einer energiearmen Fertigung.

Die Ankündigung erfolgt nur 10 Monate, nachdem Element 2 in Partnerschaft mit Exelby Services die „erste“ öffentliche Wasserstofftankstelle Großbritanniens angekündigt hatte.

Rob Exelby, Geschäftsführer von Exelby Services, kommentierte: „Wir freuen uns sehr über die erteilte Baugenehmigung für die Element 2-Wasserstofftankstelle. Wir unterstützen eine Reihe von Investitionen, um die britische Transportbranche beim Erreichen der Klimaneutralität zu unterstützen, und planen, Wasserstoff in unsere zukunftsweisenden Betriebe im ganzen Land zu integrieren.“

Im Jahr 2021 kündigte Element 2 an, bis 2027 mehr als 800 Wasserstoffpumpen in Großbritannien und bis 2030 2000 aufstellen zu wollen.

„Unser Programm zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs gewinnt an Fahrt“, sagte Tim Harper, Geschäftsführer von Element 2. „Element 2 war in den vergangenen zwei Jahren eine treibende Kraft der Energiewende in Großbritannien, indem wir ein Netz von Wasserstofftankstellen aufgebaut und regelmäßig beliefert haben.“BrennstoffzelleHochwertiger Wasserstoff für gewerbliche Flottenbesitzer, Betreiber und Motorenprüfeinrichtungen.“


Veröffentlichungsdatum: 05. Mai 2023
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